Marktordnung
Regeln für Verkäufer und Besucher auf Von Bauch zu Bauch Flohmärkten
1.1 Tische und Platz: Der Verkäufer ist verantwortlich für seinen reservierten Tischplatz. Eine Überschreitung des zugewiesenen Bereichs ist nicht gestattet.
1.2 Aufbau und Abbau: Der Aufbau findet 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn statt. Der Abbau muss spätestens 30 Minuten nach Veranstaltungsende abgeschlossen sein.
1.3 Anwesenheit: Der Verkäufer oder ein Vertreter muss während der gesamten Veranstaltung am Tisch präsent sein.
2.1 Erlaubte Kategorien: Kinderkleidung, Spielzeug, Möbel, Kinderwagen, Autositze, Babyausstattung, Umstandsmode und ähnliche familienrelevante Artikel.
2.2 Zustand: Alle Artikel müssen in einem annehmbareren Zustand sein (sauber, funktionstüchtig, keine Mängel verschweigen).
2.3 Verbotene Artikel: Verboten sind defekte oder unsichere Gegenstände, Artikel ohne Preisschild, und alle Gegenstände, die gesetzlich verboten sind.
3.1 Transparente Preise: Alle Artikel müssen deutlich mit Preis gekennzeichnet sein.
3.2 Faire Preise: Preise sollten dem Zustand und Marktwert des Artikels entsprechen. Übermäßig hohe Preisaufschläge gefährden die Vertrauenswürdigkeit des Flohmarts.
3.3 Bargeld: Barmittel für Wechselgeld sollten ausreichend vorhanden sein.
4.1 Respekt: Alle Verkäufer und Besucher werden respektvoll und höflich behandelt.
4.2 Keine Belästigung: Belästigung, Diskriminierung oder Aggression führen zum Ausschluss vom Flohmarkt.
4.3 Rauchen und Alkohol: Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Alkoholkonsum ist verboten.
5.1 Sauberer Tisch: Der Tischbereich muss sauber und ordentlich gehalten werden.
5.2 Müllverwertung: Müll und Verpackungsmaterial muss vom Verkäufer entsorgt werden.
5.3 Zu spät angekommene Artikel: Artikel, die bei Veranstaltungsende nicht verkauft wurden, müssen umgehend vom Tisch entfernt werden.
5.4 Eigene Tische: Es müssen eigene Tische mitgebracht werden.
6.1 Verantwortung: Der Verkäufer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Artikel und Wertgegenstände.
6.2 Haftungsausschluss: Von Bauch zu Bauch haftet nicht für Diebstahl, Beschädigungen oder Unfälle während der Veranstaltung.
6.3 Kinderbetreuung: Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder angemessen zu beaufsichtigen.
7.1 Standgebühr: Die vereinbarte Standgebühr ist vor der Veranstaltung zu zahlen.
7.2 Erstattungsrichtlinien: Absagen bis 7 Tage vor der Veranstaltung werden kostenfrei storniert. Danach verfällt die Gebühr.
7.3 Zahlungsmethoden: Zahlungen können per Banküberweisung oder im Veranstaltungssystem erfolgen.
7.4 Ausfallgebühr bei nicht fristgerechter Absage (Bei kostenfreien Standplatz): Wird ein reservierter Standplatz nicht spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag der Veranstaltung abgesagt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
8.1 Verwarnungen: Erste Verstöße gegen diese Ordnung führen zu einer schriftlichen Verwarnung.
8.2 Ausschluss: Wiederholte Verstöße oder schwerwiegende Vergehen können zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
8.3 Sperrung des Accounts: Gravierende Verstöße (z.B. Betrug, Belästigung) führen zur Sperrung des Nutzerkontos.
9.1 Recht auf Änderungen: Von Bauch zu Bauch behält sich das Recht vor, diese Marktordnung jederzeit zu ändern.
9.2 Ankündigung: Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
9.3 Ausnahmen: Ausnahmen können mit der Veranstaltungsleitung verhandelt werden.
Gültig ab: Januar 2026 | Letzte Änderung: März 2026
